Neufassung

Uetzer Wappen Ab dem 01.01.2012 tritt eine neue Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung in Uetze in Kraft. Des Bürgers Pflicht, die Gehwege vor Feiertagen zu kehren, fällt weg. Dafür sollen die Anlieger selbst bestimmen, wann sie einmal wöchentlich oder im Bedarfsfall reinigen. Und zwar nicht nur den Gehweg, sondern auch die Straße, Parkbuchten und Radwege, wenn es nötig ist.

Der Gemeinderat hält dies für zumutbar, da so schneller Gefahren abgewehrt werden können, beispielsweise wenn nasses Laub zur Rutschgefahr wird. Der Bürger könne hier vor Ort schneller eingreifen, als wenn erst der Bauhof alarmiert werden muss.

Wichtige Änderung für den Winterdienst ist hier eine Vorverlegung wochentags auf 7:00 Uhr in der Früh, am Wochenende sollte bis 9:00 Uhr morgens geräumt sein. Interessant wird es in schneereichen Wintern, da ist nämlich in Paragraf 5, Absatz 8 geregelt, dass es dem Bürger verboten ist, seinen Schnee auf die Straße zu kehren. Wohin das bei den Schneemassen der vergangenen Winter führt, haben alle bis zur Unbefahrbarkeit der Straßen erlebt.

Die gesamte Neufassung mit Gegenüberstellung der Änderungen ist vom Internetportal der Gemeinde im Ratsinformationssystem (RAMIRIS) abzurufen. Der Ortsrat Dollbergen berät diesen Punkt in seiner nächsten Sitzung am 8. November ab 19:00 Uhr im Lehrerzimmer der Schule.

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